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Abgrenzung Darlehen - Gehaltsvorschuss

Lohnsteuer und AbgabenARD 4857/30/97 Heft 4857 v. 29.7.1997

( EStG § 78, § 19 ) Wurde eine Vorauszahlung auf den Entlohnungsanspruch, der erst durch die Arbeitsleistungen der nachfolgenden Zeiträume (hier: 49 Monate) entsteht, geleistet und deren Rückzahlung für den Fall des Unterbleibens der Arbeitsleistung vereinbart, ist diese Vorauszahlung nach Maßgabe des Entstehens der jeweiligen Entlohnungsansprüche einkommensteuerlich zu erfassen.

VwGH 95/15/0202 v. 20.11.1996

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