BMF v. 15.07.1997
( EStG 1988 § 9 Abs 1 Z 3 ) In § 14 EStG 1988 ist geregelt, ob und inwieweit für Abfertigungen und Pensionen die Bildung einer Rückstellung zulässig ist. Sind die von dieser Bestimmung verlangten Voraussetzungen nicht gegeben, kommt eine Rückstellungsbildung auch nach § 9 Abs 1 Z 3 EStG 1988 nicht in Betracht.