( GmbHG § 15, AngG § 26 ) Bleibt eine GmbH nach Tod des einzigen Geschäftsführers unvertreten, gelten Austrittserklärungen der Arbeitnehmer als in dem Zeitpunkt der Arbeitgebergesellschaft zugekommen, zu dem versucht wurde, diese der unvertretenen Gesellschaft zuzustellen.
OGH 9 Ob A 124/97v v. 30.04.1997