( ASVG § 138 ) Bei Beurteilung der Frage, ob ein Versicherter Anspruch auf Krankengeld hat, muss eine die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigende Krankheit im Sinne des § 120 Abs 1 Z 1 ASVG, die im Zeitpunkt des Beginns der Versicherung bereits bestanden hat, unberücksichtigt bleiben. OLG Wien 7 Rs 145/95 v. 24.01.1996. (ZAS Jud. 2/1997)