( ASVG § 107 ) Eine Leistung, die auf Grund eines Gewährungsbescheides erbracht wurde, wird nicht durch die nachträgliche Beseitigung des Gewährungsbescheides zum Vorschuss. OLG Wien 8 Rs 165/95 v. 26.02.1996. (ZAS Jud. 3/1997)
( ASVG § 107 ) Eine Leistung, die auf Grund eines Gewährungsbescheides erbracht wurde, wird nicht durch die nachträgliche Beseitigung des Gewährungsbescheides zum Vorschuss. OLG Wien 8 Rs 165/95 v. 26.02.1996. (ZAS Jud. 3/1997)