( EStG § 67 Abs 2 ) Vierteljährliche Prämienzahlungen für eine Zusatzkrankenversicherung können nicht als sechstelerhöhender laufender Bezug behandelt werden, sondern stellen für sich einen sonstigen Bezug dar.
VwGH 95/13/0070 v. 19.03.1997
( EStG § 67 Abs 2 ) Vierteljährliche Prämienzahlungen für eine Zusatzkrankenversicherung können nicht als sechstelerhöhender laufender Bezug behandelt werden, sondern stellen für sich einen sonstigen Bezug dar.
VwGH 95/13/0070 v. 19.03.1997