Ein Arbeitnehmer ist im Außendienst tätig. Die Reisekostenersätze des Arbeitgebers gemäß § 26 Z 4 EStG werden vom Dienstort aus berechnet (im gegenständlichen Fall laut RGV). Tatsächlich fährt der Arbeitnehmer jedoch direkt von seinem Wohnort zu den Einsatzorten. Für die Fahrtkosten von der Wohnung zu den Einsatzorten werden Kilometergelder als Werbungskosten geltend gemacht. Für welche Fahrtstrecken kann das Kilometergeld als Werbungskosten geltend gemacht werden?