( ASVG § 292 ) Hat ein Fremder bei Inlandsaufenthalten einen gesetzlichen Anspruch auf die entsprechende Ausgleichszulage, wird dieser Anspruch nicht dadurch beseitigt, dass sich ein Dritter auf Grund einer Patronatserklärung nach dem Fremdenrecht zur subsidiären Unterhaltsgewährung verpflichtet hat. LG Wels 18 Cgs 246/95 v. 26.02.1996. (ZAS Jud. 3/1997)