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MOG § 1

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4853/13/97 Heft 4853 v. 15.7.1997

( MOG § 1 ) Bei der Bestimmung des Importausgleichssatz es für NUR-Käse kommt es nach § 1 Marktordnungsgesetz (MOG) nicht darauf an, dass für die bestimmte Käsesorte eine überhöhte Produktion an gleichartigen Käsen im Inland besteht. Ziel bei der Vollziehung des MOG ist nämlich der Schutz der gesamten inländischen Milchwirtschaft. Ein solcher Schutz kann durchaus dann erforderlich sein, wenn es für den gesamten inländischen Käse und nicht nur für eine bestimmte Käsesorte beträchtliche Verwertungsprobleme gibt. VwGH 95/16/0071 v. 14.11.1996. (Beschwerde abgewiesen)

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