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Ehrverletzung durch Betriebsrat und Mandatsschutzklausel

ArbeitsrechtARD 4852/20/97 Heft 4852 v. 11.7.1997

( ArbVG § 122 Abs 1 Z 5, § 120 Abs 1 ) Einem BR-Mitglied kann die Mandatsschutzklausel auch dann zukommen, wenn er im Zuge von Spannungen im Betrieb, die zu einer vom Gericht bereits festgestellten ungerechtfertigten Entlassung geführt haben, gegenüber dem den Ausspruch der Entlassung auslösenden Kontrollor mit Ehrverletzung (Bezichtigung einer falschen Zeugenaussage) reagiert.

OGH 9 Ob A 47/97w v. 05.03.1997

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