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EStG § 2 Abs 2, BAO § 119

Lohnsteuer und AbgabenARD 4851/42/97 Heft 4851 v. 8.7.1997

( EStG § 2 Abs 2, BAO § 119 ) Es ist Sache des den Verlustausgleich begehrenden Steuerpflichtigen, der Abgabenbehörde alle Beurteilungskriterien offenzulegen, aus denen sich die Einkunftsquelleneigenschaft seiner Verluste erbringenden Betätigung zuverlässig beurteilen lässt. VwGH 92/14/0230 v. 17.12.1996. (Bescheid aufgehoben)

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