( EStG § 16 Abs 1 Z 8 ) Führt die Tätigkeit eines Piloten in Wien hinsichtlich eines für Nächtigungszwecke eingesetzten Wohnmobil s zu berufsbedingten Mehraufwendungen, ist eine Berücksichtigung alternativer Unterkunftskosten (hier AfA von den als Schlafstelle benutzten Wirtschaftsgütern) dem Grunde nach insoweit möglich, als bei dem betreffenden Wirtschaftsgut dadurch keine Doppelabsetzung (z.B. Kilometergeld für Familienheimfahrten) eintritt. FLD f. Stmk B 152-3a/94 v. 01.12.1995. (ÖStZ 1997/155, Heft 7)