( EStG 1988 § 15 ) Einem Arbeitnehmer wird vom Arbeitgeber ein Kfz zur Verfügung gestellt, das er auch zu Privatfahrten nutzen darf. Während seines 6-wöchigen Urlaubs muss er das Auto zurückgeben; dieses wird seinem Urlaubsvertreter für diesen Zeitraum zur Verfügung gestellt, wobei dieser ebenfalls Privatfahrten durchführen darf.
BMF 07 0101/14-IV/7/97 v. 30.06.1997