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FinStrG § 89

Lohnsteuer und AbgabenARD 4849/32/97 Heft 4849 v. 1.7.1997

( FinStrG § 89 ) Die wissentliche Geltendmachung von Vorsteuern in unrichtiger Höhe durch einen Grundstückshändler rechtfertigt eine Beschlagnahme von Unterlagen hinsichtlich des Grundstückshandels. VwGH 94/15/0058 v. 18.09.1996. (Beschwerde abgewiesen)

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