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Anrechnung von anderweitigem Verdienst

ArbeitsrechtARD 4849/23/97 Heft 4849 v. 1.7.1997

( AngG § 29, ABGB § 1155 ) Die Anrechnungspflicht von fiktiven anderweitigen Verdienst auf eine Kündigungsentschädigung kommt nur insoweit zur Anwendung, als der Arbeitnehmer eine sich ihm konkret bietende, zumutbare Verdienstmöglichkeit vorsätzlich ausschlägt, so dass er damit eine Anrechnung verhindert.

OLG Linz 11 Ra 157/96d v. 04.07.1996

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