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Aufenthaltsbewilligung für Gewerbetreibende - ausländischer Gesellschafter-Geschäftsführer

BetriebswichtigesARD 4846/35/97 Heft 4846 v. 20.6.1997

( AufG § 4 Abs 1, § 5 Abs 1) Übt eine Gesellschaft, deren Gesellschafter und Geschäftsführer ein Fremder ist, ein freies Gewerbe aus, besteht kein öffentliches Interesse , sie an der Gewerbeausübung durch die Verweigerung der Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung für ihren Geschäftsführer zu hindern.

VwGH 95/19/0338 v. 17.10.1996

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