( EStG § 20 Abs 1, § 4 Abs 4 ) Kosten für Anschaffung und Einbau eines Autoradios in ein vom Unternehmer - wenn auch zu betrieblichen Zwecken - verwendetes Kfz stellen keine Betriebsausgaben dar. VwGH 96/14/0022 v. 25.02.1997. (Bescheid aufgehoben, Beschwerde abgewiesen)