( EStG § 7, § 8 ) Zahlungen für den Erwerb von Rezepturen und anderen Rechten können Aufwendungen für nach kaufmännischen Grundsätzen selbständig aktivierungsfähige Wirtschaftsgüter darstellen, bei denen regelmäßig nach ihrer erfahrungsgemäßen tatsächlichen Abnutzung eine AfA vorgenommen werden kann. Ein Firmenwert ist aber solange nicht als abnutzbares Wirtschaftsgut anzusehen, als der bisherige Geschäftsführer die von ihm hinsichtlich des Kundenstock s ausgeübte Tätigkeit weiterhin ausübt. VwGH 94/15/0143 v. 20.11.1996. (Beschwerde abgewiesen)