( EStG § 1, DBA-FL Art 19 ) Hat eine Köchin ausschließlich in Österreich einen Wohnsitz und pendelt täglich als Grenzgänger von dort zum liechtensteinischen Arbeitsort und zurück, steht das Besteuerungsrecht hinsichtlich der aus der genannten Tätigkeit erzielten nichtselbständigen Einkünfte Österreich zu. VwGH 94/15/0068 v. 23.05.1996. (Beschwerde abgewiesen)