(KV-AUA) Unter einer kollektivvertraglichen Funktionszulage (hier: nach dem KV für kaufmännische und technische Angestellte der AUA) können nur Entgelte für zeitlich beschränkte Funktionsänderungen gemeint sein.
(KV-AUA) Unter einer kollektivvertraglichen Funktionszulage (hier: nach dem KV für kaufmännische und technische Angestellte der AUA) können nur Entgelte für zeitlich beschränkte Funktionsänderungen gemeint sein.