( BAO § 9 ) Wird der Geschäftsführer einer im Ausgleich befindlichen GmbH erst nach rechtskräftiger Bestätigung des Ausgleichs als Haftender herangezogen, ist diese Inanspruchnahme in Hinblick auf die eingetretene Befreiung des Hauptschuldners und die infolge der Akzessorietät der Haftung gegebene Befreiung rechtswidrig. VwGH 93/15/0006 v. 20.11.1996. (Bescheid aufgehoben, Beschwerde abgewiesen)