( AuslBG § 4 Abs 6 Z 2 und Z 3 ) Weder die Änderung der Bewirtschaftungsart eines Land- und Forstbetriebes in eine Pferdezucht noch die Erhaltung von Kulturland durch einen einzelnen landwirtschaftlichen Betrieb rechtfertigt die Überschreitung der Landeshöchstzahl wegen eines ausländischen Stallburschen (Pferdepfleger).
VwGH 94/09/0125 v. 23.01.1997