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Änderung des KStG

Betriebswichtige GesetzeARD 4844/14/97 Heft 4844 v. 13.6.1997

Im Finanzausschuss wurde die Änderung des KStG betreffend Mindestkörperschaftsteuer, deren Gesetzwerdung durch Beschlussfassung im Nationalrat und Bundesrat und Veröffentlichung im BGBl abzuwarten bleibt, in gegenüber der Regierungsvorlage (siehe schon ARD 4832/5/97) modifizierter Form wie nachstehend beschlossen:

Das Körperschaftsteuergesetz 1988, zuletzt geändert durch BGBl Nr 797/1996, wird wie folgt geändert:

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