( EStG § 23 ) Der laufende Abverkauf der Grundstücke eines landwirtschaftlichen Betriebes nach Initiative zur Baureifmachung stellt auch dann gewerblichen Grundstückshandel dar, wenn der Abverkauf zur Abdeckung von Verbindlichkeiten des landwirtschaftlichen Betriebes dient, der zuletzt aufgegeben wird.
VwGH 95/14/0115 v. 25.02.1997