vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ASGG § 49a

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4843/18/97 Heft 4843 v. 10.6.1997

( ASGG § 49a ) Reagiert ein Arbeitgeber auf die Forderung eines Arbeitnehmers nach Auszahlung einer strittigen Forderung mit den Worten, er werde den gesamten Betrag zahlen, wolle den Arbeitnehmer aber „nun nicht mehr sehen“, stellt die im Prozess schließlich widerlegte Behauptung einer „einvernehmlichen Auflösung“ eine vertretbare Rechtsansicht dar, so dass für die zugesprochene Kündigungsentschädigung nur die gesetzlichen Zinsen gebühren. ASG Wien 19 Cga 276/95m v. 17.09.1996, rk.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte