( ASVG § 255 Abs 3 ) Bei Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen der Invalidität kommt es auf die Frage, ob der Versicherte nur bei besonderem „Entgegenkommen des Dienstgebers“ therapiebedingte (kurzfristige) Abwesenheiten vom Dienst vornehmen kann, nicht an. OGH 10 Ob S 16/97v v. 28.01.1997.