( AZG § 3 Abs 1, § 5, § 5a ) Eine „innerbetriebliche Anordnung“ einer wöchentlichen Arbeitszeit von 60 Stunden macht eine solche Arbeitszeit nicht zur zuschlagsfreien Normalarbeitszeit. OGH 8 Ob A 2132/96d v. 17.04.1997.
( AZG § 3 Abs 1, § 5, § 5a ) Eine „innerbetriebliche Anordnung“ einer wöchentlichen Arbeitszeit von 60 Stunden macht eine solche Arbeitszeit nicht zur zuschlagsfreien Normalarbeitszeit. OGH 8 Ob A 2132/96d v. 17.04.1997.