( ABGB § 1151, § 1284, AngG § 27 Z. 1 ) Ein als Dienstvertrag konzipierter Pensionsvertrag ohne weiteren Leistungsaustausch kann nicht nach den Regeln des Arbeitsvertragsrechts aufgelöst werden.
OLG Wien 9 Ra 350/96y v. 28.02.1997
in Abänderung von ASG Wien 18 Cga 408/93p v. 2. 2. 1996