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Änderung des Gemeinde-Getränkesteuergesetzes

Betriebswichtige GesetzeARD 4839/5/97 Heft 4839 v. 21.5.1997

Änderung des Gemeinde-Getränkesteuergesetzes. Die Getränkesteuererklärung für das Jahr 1996 ist in Oberösterreich von Steuerpflichtigen, deren Veranlagungszeitraum das Kalenderjahr ist, längstens bis zum 30. 6. 1997 beim zuständigen Gemeindeamt (Magistrat) einzureichen. Landesgesetz; LGBl f. OÖ 1997/47, 28. Stück, ausgegeben am 30. 4. 1997.

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