Um das Vorhaben der Schaffung einer „Gehaltspyramide“ für Politiker zu verwirklichen, wurde ein Initiativantrag der Regierungspartner (453 d. Beilagen zu den Stenograph. Prot. des NR XX GP) eingebracht, der am 15. 5. 1997 im Nationalrat beschlossen wurde, dessen Gesetzwerdung durch Veröffentlichung im BGBl jedoch noch abzuwarten bleibt. Dieser enthält ein Bundes-verfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, in das jene Begrenzungsbestimmungen aufgenommen werden, die im Verfassungsrang erlassen werden müssen, insbesondere die Obergrenzen für Länder und Gemeinden und Begrenzungsbestimmungen, die in bestehende Rechte eingreifen.