Auf Basis des Entwurfes eines Bundesgesetzes, mit dem das KJBG und das ASVG geändert werden (siehe ARD 4830/1/97), wurde im Ministerrat v. 13. 5. 1997 eine Regierungsvorlage erstellt, wobei in der Änderung im ASVG hinsichtlich der Entlastung der Lehrbetriebe von den Krankenversicherungsbeiträgen für Lehrlinge die Einschränkung auf minderjährige Lehrlinge entfallen ist, so dass - Gesetzwerdung der Regierungsvorlage vorausgesetzt - auch die Krankenversicherungsbeiträge volljähriger Lehrlinge in den ersten zwei Jahren der Lehrzeit aus den Mitteln der Krankenversicherung getragen werden sollen. Der auf den Dienstgeber entfallende Teil der Krankenversicherungsbeiträge ist auch gemäß dieser Regierungsvorlage für die Dauer der ersten drei Jahre der Lehrzeit aus den Mitteln der Krankenversicherung zu zahlen. Regierungsvorlage 697 d. Beilagen zu den Stenograph. Prot. d. NR XX. GP v. 14. 5. 1997.