( ABGB § 339 ) Das Urteil des ASG Wien 25 Cga 32/95y v. 27. 2. 1996 = ARD 4785/30/96, betreffend Nichtvorliegen einer Besitzstörung, wenn ein Arbeitnehmer nach Auflösung seines Dienstverhältnisses seinen Arbeitsplatz nochmals aufsucht, wurde in seiner Kostenentscheidung abgeändert. OLG Wien 9 Ra 330/96g v. 28.02.1997, Revisionsrekurs unzulässig.