( AngG § 23 Abs 1, KO § 46 Abs 1 ) Dienstzeiten beim in Insolvenz verfallenen Arbeitgeber sind mit einem Dienstverhältnis zur Konkursmasse bei Bemessung der Abfertigung nicht zusammenzurechnen.
OGH 9 Ob A 2095/96w v. 04.09.1996
( AngG § 23 Abs 1, KO § 46 Abs 1 ) Dienstzeiten beim in Insolvenz verfallenen Arbeitgeber sind mit einem Dienstverhältnis zur Konkursmasse bei Bemessung der Abfertigung nicht zusammenzurechnen.
OGH 9 Ob A 2095/96w v. 04.09.1996