vorheriges Dokument
nächstes Dokument

IESG § 1 Abs 2 Z 4 lit f

ArbeitsrechtARD 4832/30/97 Heft 4832 v. 18.4.1997

( IESG § 1 Abs 2 Z 4 lit f ) Konkursantragskosten sind zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung jedenfalls notwendig und stellen gesicherte Ansprüche auf Insolvenz-Ausfallgeld dar, wenn einem Arbeitnehmer die objektive Möglichkeit der Kenntnisnahme von dem einen Konkurseröffnungsantrag bereits früher abweisenden Beschluss fehlt. OGH 8 Ob S 2257/96m v. 28.11.1996.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte