( IESG § 1 Abs 4 ) Auch Teilzahlungen des Arbeitgebers auf Abfertigungsansprüche vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind - zunächst ungeachtet ihrer Widmung - auf die gesicherten Ansprüche des Arbeitnehmers anzurechnen.
OGH 8 Ob S 2321/96y v. 28.11.1996