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Grenzbetragsberechnung bei Auszahlung der Abfertigung in Raten

ArbeitsrechtARD 4832/26/97 Heft 4832 v. 18.4.1997

( AngG § 23 Abs 4, IESG § 1 Abs 4a ) Der Grenzbetrag einer in Raten ausgezahlten Abfertigung ist nach der Berechnungsgrundlage zum Zeitpunkt der Auflösung des Dienstverhältnisses zu berechnen und nicht zu valorisieren.

OGH 8 Ob S 2104/96m v. 23.05.1996

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