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StGB § 156

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4832/20/97 Heft 4832 v. 18.4.1997

( StGB § 156 ) Die Abgeltung tatsächlich erbrachter und wertmäßig das offizielle Gehalt übersteigender Leistungen eines Arbeitnehmers mit Schwarzgeldzahlungen bewirkt keine im Sinne des § 156 StGB tatbildmäßige Verminderung des Vermögens der Gesellschaft, sondern befreit diese vielmehr durch die Abdeckung bestehender Forderungen von einer Last. OGH 14 Os 178/95 v. 14.05.1996.

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