( ArbVG § 36 ) Erbringt ein Auftragnehmer seine Tätigkeit für einen Auftraggeber auf Grund eines sogenannten freien Dienstvertrages, ist er nicht als Arbeitnehmer im Sinne der Betriebsverfassung anzusehen. OGH 9 Ob A 2260/96k v. 12.02.1997.
( ArbVG § 36 ) Erbringt ein Auftragnehmer seine Tätigkeit für einen Auftraggeber auf Grund eines sogenannten freien Dienstvertrages, ist er nicht als Arbeitnehmer im Sinne der Betriebsverfassung anzusehen. OGH 9 Ob A 2260/96k v. 12.02.1997.