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EStG § 34 Abs 6

Lohnsteuer und AbgabenARD 4831/42/97 Heft 4831 v. 15.4.1997

( EStG § 34 Abs 6 ) Aufwendungen zur Abwehr künftiger Katastrophenschäden sind keine außergewöhnlichen Belastungen. FLD f. Stmk B-VI-8/96 v. 26.03.1996. (ÖStZ 1997/130, Heft 6)

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