( ASVG § 49 Abs 3 Z 20 ) Ersetzt der Dienstgeber dem Dienstnehmer lediglich die tatsächlichen Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem Taxi, ist dieser Bezug nicht als Entgelt im Sinne des § 49 Abs 1 und 2 ASVG zu werten, sofern dies durch entsprechende Rechnungen nachgewiesen wird. (Wr GKK) (ASoK 1997/90, Heft 3)