( ASVG § 23 Abs 3, § 445 ) Betriebskrankenkassen verletzen weder das verfassungsgesetzlich gewährleistete Eigentumsrecht noch die Erwerbsfreiheit.
BMAGS 21.891/39-1/97 v. 24.03.1997
Das BMAGS teilt die Auffassung des Herrn Univ.-Prof. DDr. Mayer, dass die Betriebskrankenkassen anachronistisch wären, nicht. Bei dieser Aussage handelt es sich offensichtlich um eine subjektive Wertung, die ohne rechtliche Relevanz ist.