(KV-Schuhindustrie) Nach dem Rahmen-KV für die Arbeiter der österreichischen Schuhindustrie ist eine Aliquotierung des Urlaubszuschusses wegen über den Entgeltfortzahlungszeitraum hinaus fortdauernder Krankenstände zulässig.
(KV-Schuhindustrie) Nach dem Rahmen-KV für die Arbeiter der österreichischen Schuhindustrie ist eine Aliquotierung des Urlaubszuschusses wegen über den Entgeltfortzahlungszeitraum hinaus fortdauernder Krankenstände zulässig.