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Abrechnungsanspruch von Hausbesorgern

ArbeitsrechtARD 4826/8/97 Heft 4826 v. 25.3.1997

( EGZPO Art XLII, HbG § 7 Abs 3 ) Der Hausbesorger hat einen Anspruch auf eine Abrechnung, wobei als Teil der Abrechnung die Berechnungsgrundlagen für das monatliche Bruttoentgelt, sohin die Nutzflächen- und Flächenausmaße beinhaltet sind. Als Minus zur Abrechnung ist es auch zulässig, die Berechnungsgrundlagen zu verlangen.

OGH 9 Ob A 2228/96d v. 13.11.1996

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