( ASVG § 205 ) Die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ist grundsätzlich abstrakt zu prüfen und an Hand der veröffentlichten Rententabellen nachvollziehbar zu begründen. Auf Grund dieses für die Ermittlung der MdE maßgeblichen Prinzips der abstrakten Schadensberechnung wird die Versehrtenrente sowohl dann gewährt, wenn im konkreten Fall kein Lohnausfall entstanden ist oder sogar ein höheres Einkommen erzielt wird, als auch, wenn ein Versicherter seinen früheren Beruf nicht mehr ausüben kann und damit allenfalls ein Einkommsenentfall einhergeht. OGH 10 Ob S 2307/96d v. 20.08.1996.