(B-VG Art 140, SoSi-BRD) Sind die in einem Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit angefochtenen Worte für das Verständnis der jeweiligen Absätze, in denen sie enthalten sind, insgesamt unentbehrlich, ist dieser Antrag unzulässig.
(B-VG Art 140, SoSi-BRD) Sind die in einem Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit angefochtenen Worte für das Verständnis der jeweiligen Absätze, in denen sie enthalten sind, insgesamt unentbehrlich, ist dieser Antrag unzulässig.