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Kündigungsanfechtung bei familienhafter Mitarbeit

ArbeitsrechtARD 4825/4/97 Heft 4825 v. 21.3.1997

( ArbVG § 105 Abs 3, ABGB § 90 ) Bei bloßer familienhafter Mitarbeit im Betrieb des Ehemannes besteht kein Anspruch auf Kündigungsanfechtung. Zwischen Ehepartnern müsste der Abschluss eines Dienstverhältnisses deutlich zum Ausdruck kommen; im Zweifel ist von familienhafter Mitarbeit auszugehen.

ASG Wien 24 Cga 41/93m v. 30.09.1996

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