( ASVG § 175 Abs 1 ) Ein einmal im Jahr stattfindendes Fussballturnier, für das auch nicht besonders intensiv trainiert wird, erfüllt die Kriterien eines unfallversicherungsgeschützt en betrieblichen Ausgleichssport s nicht. Die Ausgleichsfunktion, wie sie bei sportlicher Betätigung in Gestalt von Gymnastik, Lockerungsübungen u.dgl. zutage tritt, tritt dabei völlig in den Hintergrund. OLG Wien 10 Rs 102/95 v. 25.09.1995. (ZAS Jud. 1/1997)