( ASVG § 3 Abs 1, § 101, § 176 Abs 1 Z 6 ) Die Rechtsauffassung, der UV-Schutz komme im Falle einer bei einer betrieblichen Tätigkeit, wie sie sonst ein nach § 4 ASVG Versicherter ausübt, verletzten, einem Dienstnehmer gleichgestellt en Person nur zum Tragen, wenn sich der Unfall im Inland ereignet hat, beruht jedenfalls nicht auf einem „offenkundigen Versehen“.
VwGH 96/08/0057 v. 22.10.1996