( AngG § 8 Abs 3, UrlG § 16 ) Der Revision gegen das Urteil des OLG Wien 7 Ra 80/96b v. 19. 6. 1996 = ARD 4799/12/96, betreffend gerechtfertigte Dienstverhinderung durch Betreuung der Kinder der Lebensgefährtin nach Ausschöpfung des Pflegefreistellungsanspruchs, wurde keine Folge gegeben. OGH 9 ObA-2244/96g v. 18.12.1996.