( ABGB § 1158 ) Das Urteil des ASG Wien 11 Cga 96/95g v. 18. 3. 1996 = ARD 4774/25/96, betreffend Zulässigkeit der Aneinanderreihung von zwei befristeteten Dienstverhältnissen (Kettendienstverhältnis), wenn damit dem Arbeitnehmer eine „zweite Chance“ gegeben werden soll, wurde bestätigt. OLG Wien 9 Ra 245/96g v. 20.12.1996.( ..